Schmuck- und Edelstein-Gutachten

Schmuck Gutachter München - Kaddick

Seriöse und unabhängige Gutachtenerstellung

Schmuckgutachten


Erstellung von Gutachten


Aufgabengebiet

Gutachtenerstellung
Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren

Auftraggeber

Privatpersonen, Gerichte, Anwälte und Versicherungen

Privatgutachten für:

Kosten

Ein konkretes Angebot erfolgt nach Vorlage der Schmuckstücke.
Die Kosten werden gemäß dem Justiz­vergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG)
nach Zeitaufwand berechnet gem. § 9 Honorargruppe 2 Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren, 85,-- Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer pro Stunde Zuzüglich ist die Auslagenerstattung nach JVEG §§ 5-14 anzusetzen.

Lieferzeit

nach Vereinbarung, durchschnittlich 3 Wochen




Ablauf

1. telephonische Terminvereinbarung
(Sichtung der Schmuckstücke und Kostenangebot, Auftragsannahme mit Bilddokumentation und Übergabebestätigung)

2. Erstellung des Gutachtens

3. Abholung des Gutachtens
(Schmuckstücke mit Übergabebestätigung, Bezahlung per Rechnung, bar, ec-Karte oder Visa)

Wertarten

Der Wiederbeschaffungswert stellt den Wert des Schmuckstückes dar, um dieses im Einzel­handel wieder zu erwerben. Er wird daher auch als Versicherungswert oder Laden­verkaufspreis bezeichnet.

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht. (nach IHK München u.Obb.) Der Verkehrswert kann auch als Marktwert bezeichnet werden. Es sei hierbei darauf hingewiesen, dass der Verkehrswert stark vom Begutachtungszeitpunkt sowie der Handelsstufe abhängt.

Die Wertminderung wird in der Regel bei Beschädigungen am Schmuckstück ermittelt. Dabei ist ggf. auch der Restwert zu berücksichtigen.







Leistungsverzeichnis


Zusätzliche Untersuchungen in externen Laboren nach Absprache


Darstellung des Gutachtens

Die Schmuckstücke werden im Gutachten mit Bild und Text dargestellt. Zur leichteren Zuordnung, insbesondere bei umfangreichen Nachlässen, werden die Schmuckstücke zusätzlich mit Nummern gekennzeichnet.