
Gutachtenerstellung
Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren
Privatpersonen, Gerichte, Anwälte und Versicherungen
Verkaufswertermittlung, Mängelrügen, Nachlässe
Wertermittlung für die Testamentserstellung
Erbauseinandersetzungen
Vererben- Nachlassregelung-Schenkung
Überprüfung von ausländischen Zertifikaten
Haftpflichtversicherung
Ein konkretes Angebot erfolgt nach Vorlage der Schmuckstücke.
Die Kosten werden gemäß dem Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG)
nach Zeitaufwand berechnet gem. § 9 Honorargruppe 3 Schmuck, Juwelen, Perlen, Gold- und Silberwaren, 60,-- Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer pro Stunde
Zuzüglich ist die Auslagenerstattung nach JVEG §§ 5-14 anzusetzen.
nach Vereinbarung, durchschnittlich 3 Wochen
Der Wiederbeschaffungswert stellt den Wert des Schmuckstückes dar, um dieses im Einzelhandel wieder zu erwerben. Er wird daher auch als Versicherungswert oder Ladenverkaufspreis bezeichnet.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Bewertungsgegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht. (nach IHK München u.Obb.) Der Verkehrswert kann auch als Marktwert bezeichnet werden. Es sei hierbei darauf hingewiesen, dass der Verkehrswert stark vom Begutachtungszeitpunkt sowie der Handelsstufe abhängt.
Die Wertminderung wird in der Regel bei Beschädigungen am Schmuckstück ermittelt. Dabei ist ggf. auch der Restwert zu berücksichtigen.
Die Schmuckstücke werden im Gutachten mit Bild und Text dargestellt. Zur leichteren Zuordnung, insbesondere bei umfangreichen Nachlässen, werden die Schmuckstücke zusätzlich mit Nummern gekennzeichnet.